Teilnahmebedingungen für die Oster- und Herbstferienaktionen unserer Verbände

  1. Die Kinder, die für die Ferienaktionen verbindlich angemeldet sind, werden unter sachkundiger Anleitung durch die Betreuer der durchführenden Vereine beschäftigt. Der durchführende Verein übernimmt die Verantwortung für eine sorgfältige, nach pädagogischen Gesichtspunkten ausgerichtete Betreuung der Kinder. Es können nur Kinder an den Aktionen teilnehmen, die frei von ansteckenden Krankheiten sind.
  2. Die Erziehungsberechtigten übertragen ihr Weisungsrecht für die Dauer der Ferienaktion den Beauftragten des durchführenden Vereins. Diese übernehmen gleichzeitig die sonst den Eltern obliegende Aufsichtspflicht. Hiervon ausgenommen sind Aktionen, zu denen es keiner Anmeldung bedarf.
  3. Die Kinder sollen zu den einzelnen Veranstaltungen in einer der jeweiligen Wetterlage angepassten Bekleidung erscheinen. Dazu gehören an Regentagen ein als Regenschutz ausreichender Mantel, Anorak oder dergleichen.
  4. Der durchführende Verein behält sich wetterbedingte Programmänderungen vor.
  5. Von den teilnehmenden Kindern wird erwartet, dass sie sich in die Betreuungsgruppen einfügen, die Beförderungsbedingungen der für die Ausflugsfahrten in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Verkehrsträger beachten und den Weisungen der vom durchführenden Verein beauftragten Mitarbeiter bereitwillig Folge leisten. Die Kinder dürfen sich während der gemeinsamen Veranstaltung nicht von ihrer Gruppe entfernen. Der durchführende Verein behält sich vor, Teilnehmer*innen von der Maßnahme auszuschließen, wenn gegen die Anweisungen des Betreuungspersonals verstoßen wird. Ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung der Kosten entsteht in diesem Fall nicht.
  6. Der Teilnehmerbeitrag wird zurückerstattet, wenn das Kind aus schwerwiegenden Gründen (Krankheit, Unfall) nicht zu den Veranstaltungen erscheint und ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
  7. Der veranstaltende Verband kann zusätzliche Bedingungen festlegen.